Erklärung zur Bekämpfung von Sklaverei, Kinderarbeit und Menschenhandel

Richtlinien und Grundsätze

 

1. Moderne Sklaverei stellt ein Verbrechen und eine Menschenrechtsverletzung dar. Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Menschenhandel und Kinderarbeit (bezahlt und unbezahlt) sind Formen moderner Sklaverei. Allen gemeinsam ist, dass Menschen ihrer Freiheit beraubt werden, um sie für persönliche oder kommerzielle Zwecke auszubeuten.
2. Goodfellow tritt entschieden gegen jede Form von Sklaverei ein. Wir verpflichten uns, unser Unternehmen und unsere Geschäftsbeziehungen mit Integrität sowie ethisch korrekt zu führen. Darüber hinaus verfügen wir über effektive Systeme und Kontrollen, um die Ausbeutung von Menschen und alle Formen moderner Sklaverei sowohl in unserem Unternehmen als auch entlang unserer Lieferketten zu verhindern.

3. Goodfellow erfüllt die Bestimmungen des Modern Slavery Act 2015 (Lieferkettengesetz für das Vereinigten Königreich), das moderne Sklaverei verhindern soll. Im Kampf gegen moderne Sklaverei fordern wir Transparenz von uns selbst/unseren Mitarbeitern und sämtlichen Gliedern in unserer Lieferkette.

4. Von unseren Auftragnehmern, Bezugsquellen und sonstigen Geschäftspartnern erwarten wir die gleichen hohen Standards. Verträge, die wir schließen, enthalten ausdrückliche Klauseln, die Zwangsarbeit, Leibeigenschaft, Kinderarbeit und anderen Formen der Sklaverei verbieten. Wir arbeiten nur mit Zulieferern zusammen, die solche Maßnahmen ebenfalls ergreifen.

5. Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die für uns oder in unserem Namen tätig werden, gleichgültig, in welcher Funktion. Hierzu zählen Mitarbeiter aller Hierarchierebenen, Direktoren, leitende Angestellte, Leiharbeitsnehmer, entsandtes Personal, ehrenamtliche Helfer, Praktikanten, Handelsvertreter, Auftragnehmer, externe Berater, Vertreter von Dritten und Geschäftspartner.
6. Es wird erwartet, dass alle Mitarbeiter diese Richtlinien lesen, verstehen und umsetzen. Jeder, der für Goodfellow direkt oder in anderer Funktion arbeitet, ist mit dafür verantwortlich, moderner Sklaverei in unserem Unternehmen und in unseren Zulieferketten vorzubeugen, entgegenzuwirken und sie gegebenenfalls anzuzeigen.
7. Diese Richtlinie ist nicht Bestandteil individueller Arbeitsverträge und kann jederzeit geändert oder außer Kraft gesetzt werden.

 

Richtlinienverantwortliche

8. The Board of Directors has overall responsibility for ensuring this policy follows our legal and ethical obligations, and that all those under our control comply with it.

8. Die Geschäftsführung trägt die allgemeine Verantwortung dafür, dass diese Richtlinie unsere rechtlichen sowie ethischen Verpflichtungen widerspiegelt und dass alle, die für Goodfellow tätig werden, der Richtlinie gemäß handeln.

9. Der leitende Geschäftsführer (Chief Operating Officer) trägt die Hauptverantwortung für die Implementierung, Inkraftsetzung und Einhaltung dieser Richtlinie. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sie ihrem Zweck gerecht wird, und damit verbundene Unklarheiten zu beseitigen. Schließlich obliegt ihm auch die Überprüfung interner Kontrollmechanismen und -verfahren in Bezug auf deren Wirksamkeit im Kampf gegen moderne Sklaverei.

10. Das Führungspersonal auf allen Ebenen ist dafür verantwortlich, dass die jeweils unterstellten Mitarbeiter diese Richtlinie verstanden haben und einhalten. Sie haben außerdem dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter adäquat und regelmäßig im Hinblick auf die Richtlinie bzw. moderne Sklaverei in Lieferketten geschult werden.

 

Bereitstellung und Kenntnisnahme dieser Richtlinie

11. Schulungen zu dieser Richtlinie und den Risiken, denen unser Unternehmen durch moderne Sklaverei in seinen Lieferketten ausgesetzt ist, sind Teil des Einarbeitungsprozesses für neue Mitarbeiter und Dienstleister. Darüber hinaus finden in regelmäßigem Abstand Auffrischungsschulungen statt.

12. Wir sind verpflichtet, Lieferanten, Auftragnehmer sowie Geschäftspartner zu Beginn unserer Geschäftsbeziehung und danach in regelmäßigen Abständen auf unsere Null-Toleranz-Strategie die Sklaverei betreffend aufmerksam zu machen.

 

Richtlinienverstöße

13. Personal, das gegen diese Richtlinie verstößt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, die bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Fehlverhaltens oder groben Fehlverhaltens reichen können.

 

Einhaltung des Modern Slavery Act 2015 (UK-Lieferkettengesetz)

14. Bei der Bekämpfung moderner Sklaverei verfolgen wir mehrere Ziele:

a. Schutz unserer Reputation und der Marke Goodfellow

b. Wahrung und Vergrößerung unseres Kundenstamms durch höhere ethische Standards

c.    Stärkung des Kundenvertrauens

d. Handeln im Einklang mit unseren Werten

e. Schaffung/Stärkung flexibler und zuverlässiger Lieferketten

15. Sofern der Umsatz von Goodfellow den in Section 54 des Modern Slavery Act 2015 genannten Betrag überschreitet, erstatten wir einmal im Jahr Bericht über die von Goodfellow gegen Sklaverei und Menschenhandel ergriffenen Maßnahmen.

16. Dieser Bericht umfasst die folgenden Angaben:

a. Unternehmensstruktur, Branche, Lieferketten

b. Richtlinie zu Sklaverei, Menschenhandel und Kinderarbeit

c.    Due-Diligence-Verfahren

d. Kennzeichnung der Unternehmensbereiche und Lieferketten, bei denen das Risiko der Sklaverei, des Menschenhandels oder der Kinderarbeit besteht, und Auflistung der Maßnahmen zur Bewertung und Minimierung dieses Risikos

e. Wirksamkeit der Richtlinie und Maßnahmen des Unternehmens zur Unterbindung von Menschenhandel, Sklaverei und Kinderarbeit im Unternehmen bzw. in seinen Lieferketten
f.    Angebotene Mitarbeiterschulungen

17. Die Geschäftsführung hat jährlich zu prüfen, ob der Umsatz von Goodfellow den in Section 54 des Modern Slavery Act 2015 genannten Betrag überschreitet. Ist dies der Fall, so hat das Unternehmen eine Erklärung zu moderner Sklaverei zu veröffentlichen.


Verhinderung von verdeckter Arbeitsausbeutung

18. Unter einer verdeckten Ausbeutung von Arbeitskräften versteht man die Ausbeutung von Stellenbewerbern bzw. Arbeitnehmern durch Dritte oder kriminelle Organisationen, bei denen es sich nicht um den Arbeitgeber oder eine Arbeitsvermittlung handelt. Hierzu gehören betrügerische Personen, die im Unternehmen operieren, ohne dass die Geschäftsleitung davon Kenntnis hat.

19. Die verdeckte Arbeitsausbeutung umfasst die Zwangsarbeit, den Menschenhandel und die Kinderarbeit zu wirtschaftlichen Zwecken, überhöhte Vermittlungsgebühren oder Mietzahlungen.

20. Die Täter verwenden große Sorgfalt darauf, nicht entdeckt werden. Dabei nutzen sie die Scheu vieler Opfer aus, sich Unterstützung zu suchen.
21. Das Unternehmen unternimmt verschiedene Schritte, um die verdeckte Ausbeutung von Arbeitskräften zu erkennen und zu verhindern. Es stellt sicher, dass:

a. mit der Einstellung oder Personalführung betraute Mitarbeiter die Schulung “GLAA – What are you doing? der britischen Behörde gegen kriminelle Arbeitsvermittler und verdeckte Arbeitsausbeutung (Gangmasters and Labour Abuse Authority, GLAA) absolvieren, entsprechende Verhaltensregeln ausarbeiten, implementieren und ihre Einhaltung kontrollieren.
b. die Kosten für die Rekrutierung von Personal nicht von den Bewerbern bezahlt werden - sie sind Teil der Betriebskosten. Das Unternehmen beauftragt keine Individuen oder Organisationen mit der Suche und Bereitstellung von Arbeitskräften, ohne sicher zu sein, dass von den Bewerbern keine Vermittlungsgebühr verlangt wird.
c.    Mitarbeiter, die für die direkte Einstellung von Arbeitnehmern verantwortlich sind, sich mit der Problematik der Ausbeutung von Arbeitskräften durch Dritte befasst haben.

d. Personalbeschaffung, Einstellung und Vermittlung von Arbeitskräften der Kontrolle der Personalabteilung unterstehen.

e. wir proaktiv handeln, wenn wir die versteckte Ausbeutung von Arbeitnehmern vermuten, indem unseren Verdacht der GLAA bzw. der Polizei melden.
f.    wir unsere Belegschaft auf die Thematik durch Poster, Einführungsprogramme und Schulungen aufmerksam machen.

g.    Arbeitnehmer dazu anhalten, Fälle von verdeckter Arbeitsausbeutung durch Dritte zu melden. Hierzu stellen wir die erforderlichen Mittel bereit. Hinweisen auf Ausbeutungsfälle gehen wir unverzüglich nach.

h. unsere Mitarbeiter und Leiharbeiternehmer ermutigen und unterstützen, sich an die Geschäftsführung zu wenden, wenn ihnen ein Fall von Arbeitsausbeutung außerhalb der Arbeit bekannt wird.

i.    Personaldienstleister und andere Arbeitsvermittlungsorganisationen dazu auffordern, uns ihre Maßnahmen zur Ausbeutungsverhinderung aufzeigen.
Sollte sich bei einer Untersuchung herausstellen, dass ein Mitarbeiter in die verdeckte Arbeitsausbeutung durch Dritte involviert ist, ergreifen wir Disziplinarmaßnahmen, die bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen können. Gegebenenfalls schalten wir in einem solchen Fall auch die Polizei ein.


Prävention von Kinderarbeit

22. Kinderarbeit ist die Ausbeutung von Kindern durch jegliche Form von Arbeit, die sie ihrer Kindheit beraubt, sie am regulären Schulbesuch hindert oder ihnen seelisch, körperlich, sozial oder moralisch schadet. Offiziell ist eine solche Ausbeutung überall auf der Welt verboten.


23. Das Unternehmen unternimmt verschiedene Schritte, um Kinderarbeit zu erkennen und zu verhindern. Es stellt sicher, dass: es im Vereinigten Königreich keine Minderjährigen unter 16 Jahren beschäftigt.

b. Goodfellow alle geltenden Gesetze die Kinderarbeit betreffend einhält, einschließlich solcher, die Löhne, Arbeitszeiten, Überstunden und Arbeitsbedingungen regeln.

c.    jede Form der Ausbeutung von Kindern von Goodfellow strikt abgelehnt wird. Das Unternehmen beschäftigt keine Minderjährigen, die das Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die Schulpflicht endet, nicht erreicht haben.

d. Personaldienstleister und andere Arbeitsvermittlungsorganisationen die gleichen Grundsätze anwenden und die Gesetze an ihrem Tätigkeitsort zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einhalten.

 

Begründeter Verdacht oder Hinweise auf moderne Sklaverei

24. Mitarbeiter sind gehalten, jeden (begründeten oder unbegründeten) Verdacht von moderner Sklaverei in unserem Unternehmens oder unseren Lieferketten so früh wie möglich zu melden. Bedenken dieser Art sollten dem leitenden Geschäftsführer direkt mitgeteilt werden.
25. Wenn ein Mitarbeiter Bedenken bezüglich moderner Sklaverei hat, die er nicht mit der Geschäftsleitung teilen möchte, kann er sich auch an die Modern Slavery Helpline unter 0800 0121 700 wenden oder unser Verfahren zum Melden von Missständen (Whistleblowing-Richtlinie) befolgen.

26. Alle gemeldeten Bedenken werden gründlich untersucht und von einem Mitglied der Geschäftsführung überprüft. Sollte sich der Verdacht im Laufe der Untersuchung bestätigen, melden wir den Fall umgehend der Polizei und/oder der Modern Slavery Helpline.

27. Wird im Ausland ein Fall von moderner Sklaverei entdeckt oder vermutet, richtet sich das weitere Vorgehen nach den örtlichen Gegebenheiten. In bestimmten Regionen ist es sinnvoll, mit lokalen NRO, Branchenverbänden, Gewerkschaften oder anderen Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten, um das Problem zu beseitigen. Anderswo kann es direkt an die örtlichen (Strafverfolgungs-)Behörden weitergegeben werden. Wir wägen stets gründlich ab, welcher Ansatz die wenigsten Gefahren für das/die Opfer birgt.

28. Wenn Zulieferer oder mit Goodfellow verbundene Unternehmen durch ihr Handeln gegen die Richtlinien zur Bekämpfung von Sklaverei verstoßen, bemühen wir uns um Aufklärung und bieten Unterstützung bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen an.

 

Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel 373    1. ÜBERARBEITUNG    19.06.2023    DRUCK NICHT KONTROLLIERT    Änderungshinweis (PCN) 250    Seite 4 von 5 

29. Kommt ein Lieferant seinen Verpflichtungen im Kampf gegen die Sklaverei und Menschenrechtsverletzungen trotz unserer Unterstützung nicht nach, bricht Goodfellow die Geschäftsbeziehung gegebenenfalls ab und informiert über den Abbruch in der jährlichen Transparenzerklärung.

30. Wir sind für Offenheit und unterstützen alle, die im Rahmen dieser Richtlinie in gutem Glauben echte Bedenken vorbringen, selbst wenn diese sich später als unbegründet herausstellen sollten. Wir sorgen dafür, dass niemand, der in gutem Glauben den Verdacht der Sklaverei in unserem Unternehmens oder in einer unserer Lieferketten äußert, deswegen benachteiligt wird.

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