Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 In diesen Bedingungen:

1.1.1 haben die folgenden Ausdrücke die folgenden Bedeutungen

"Käufer" die Einzelperson, Firma oder andere Partei, von der der Verkäufer einen Auftrag zur Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen erhält;

"Bedingungen" die Standard-Verkaufsbedingungen des Verkäufers, wie sie hierin dargelegt sind, sowie alle zusätzlichen, vom Verkäufer schriftlich vereinbarten Verkaufsbedingungen;

"Vertrag" ein Vertrag über die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch den Verkäufer an den Käufer;

"Lieferdatum" das Datum, an dem die Lieferung der Waren oder Dienstleistungen gemäß Bedingung 7 erfolgt;

"Waren" die Waren, die der Verkäufer gemäß dem Vertrag zu liefern hat (oder, in Bezug auf Bedingung 11, die Waren, für die der Verkäufer Dienstleistungen zu erbringen hat), und schließt alle Waren oder Teile davon ein, und schließt, sofern der Kontext dies zulässt, Rohmaterialien, verarbeitete Materialien und/oder hergestellte Produkte ein, unabhängig davon, ob sie vom Verkäufer verarbeitet oder hergestellt wurden oder nicht;

"Vorauszahlung" eine vom Käufer gemäß Bedingung 6.2 zu leistende Zahlung, die nach dem Ermessen des Verkäufers für den Kauf von Materialien und/oder zur Deckung von Arbeitskosten und anderen Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren zu verwenden ist;

"Empfehlungen" die Empfehlungen (falls vorhanden) in Bezug auf die Lagerung, Handhabung, Anwendung und/oder Verwendung der Waren, die in der veröffentlichten Literatur des Verkäufers (oder, falls zutreffend, eines Lieferanten) enthalten sind, oder Empfehlungen, die von einem autorisierten Vertreter des Verkäufers (oder, falls zutreffend, eines Lieferanten) schriftlich abgegeben wurden;

"Verkäufer" Goodfellow Cambridge Limited und jede Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft oder assoziierte Gesellschaft (wie diese Begriffe im Companies Act 1985 (in der jeweils gültigen Fassung) definiert sind) der genannten Gesellschaft;

"Dienstleistungen" die vom Verkäufer gemäß dem Vertrag zu erbringenden Arbeiten oder Dienstleistungen oder einige davon;

"Lieferant" jede Person, Firma oder Gesellschaft, die dem LIEFERANTEN die Materialien liefert, aus denen die an den BESTELLER zu liefernden WAREN bestehen;

1.1.2 Wörter in der Einzahl schließen die Mehrzahl ein und umgekehrt, Wörter, die ein Geschlecht bezeichnen, schließen alle Geschlechter ein, und Wörter, die Personen bezeichnen, schließen juristische Personen, nicht eingetragene Vereine und Personengesellschaften ein.

1.2 Wenn zufriedenstellende Referenzen und Informationen über den Käufer nicht innerhalb von sieben Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Verkäufer vorgelegt werden oder wenn der Verkäufer nach der Bereitstellung solcher Informationen nicht in der Lage ist, eine zufriedenstellende Handelsentschädigung oder eine ähnliche Deckung in Bezug auf seine Geschäfte mit dem Käufer zu erhalten, kann der Verkäufer den Vertrag kündigen, und die Rechte und Pflichten der Parteien sind dieselben, als ob der Vertrag gemäß den Bestimmungen von Bedingung 10.2 gekündigt worden wäre

1.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Vertrag oder einen Teil davon abzutreten oder unterzuvergeben. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Nutzen oder die Last des Vertrages ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten.

1.4 In Bezug auf alle Verpflichtungen des Käufers gemäß diesen Bedingungen ist der Zeitpunkt der Erfüllung von wesentlicher Bedeutung.

1.5 Die rechtliche Auslegung dieser Bedingungen wird durch die Überschriften nicht berührt, die lediglich der besseren Lesbarkeit dienen.

2. Bestellungen

2.1 Ungeachtet der Tatsache, dass der Verkäufer mündlich oder schriftlich ein detailliertes Angebot oder einen Kostenvoranschlag abgegeben hat, ist eine Bestellung für den Verkäufer erst dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurde oder wenn die Waren geliefert oder die Dienstleistungen gemäß der Bestellung vom Verkäufer für den Käufer erbracht wurden.

2.2 Um Doppelbestellungen zu vermeiden, ist der Käufer dafür verantwortlich, dass jede Bestätigung einer bereits erteilten Bestellung deutlich als Bestätigung und nicht als neue Bestellung gekennzeichnet ist. Der Käufer erkennt an, dass jede Bestellung oder Auftragsbestätigung, die nicht auf diese Weise gekennzeichnet ist, vom Verkäufer als neuer Auftrag behandelt und akzeptiert werden kann, um einen Vertrag zusätzlich zu einem Vertrag zu schaffen, der sich aus der zuvor erteilten Bestellung ergibt.

2.3 Diese Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages und enthalten zusammen mit den im Angebot des Verkäufers oder in der Auftragsannahme/-bestätigung aufgeführten Punkten die gesamten Verpflichtungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Im Falle von Widersprüchen zwischen einem Schreiben oder einem Angebot, das diese Bedingungen enthält oder auf sie verweist, und einer Bestellung, einem Schreiben oder einem Vertragsformular, das der Käufer an den Verkäufer sendet, sind unabhängig von ihrem jeweiligen Datum die Bestimmungen dieser Bedingungen maßgebend. Tritt der Verkäufer in den Vertrag ein, ohne dass er ein schriftliches Angebot oder ein anderes Schreiben oder Dokument vorgelegt hat, das diese Bedingungen enthält oder auf sie verweist, jedoch unter Umständen, unter denen der Käufer zuvor von diesen Bedingungen Kenntnis erhalten hat, so gelten für alle gelieferten Waren oder Dienstleistungen diese Bedingungen.

2.4 Änderungen des Vertrages durch den Käufer sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und im Namen des Verkäufers unterzeichnet sind. Im Falle einer solchen Änderung hat der Käufer den Verkäufer in vollem Umfang für alle Verluste zu entschädigen und schadlos zu halten, wobei dieser Begriff (unbeschadet seiner Allgemeingültigkeit) auch Gewinnverluste, Kosten (einschließlich Arbeits- und Materialkosten), Schäden, Gebühren und Ausgaben umfasst, die dem Verkäufer (direkt oder indirekt) infolge einer solchen Änderung entstehen.

2.5 Alle Zusicherungen (ausgenommen arglistige Täuschungen) oder Garantien, die vom Verkäufer oder in seinem Namen vor Vertragsabschluss (mündlich oder schriftlich) abgegeben wurden, werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen und sind unwirksam.

3. Beschreibung

3.1 Die in den Katalogen, Prospekten, Preislisten oder Werbeschriften des Verkäufers enthaltenen Zahlen, Angaben, Beschreibungen, Abbildungen, Fotografien, Zeichnungen, Gewichte oder sonstigen Angaben sind ohne Gewähr und sollen lediglich ein allgemeines Bild der Produkte des Verkäufers vermitteln; sie sind weder Bestandteil des Vertrages noch als Garantie oder Zusicherung in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen anzusehen.

3.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Spezifikationen seiner Produkte und Dienstleistungen von Zeit zu Zeit zu ändern, so dass die Beschreibungen in seinen Katalogen, Prospekten, Preislisten oder Werbeschriften möglicherweise nicht mit denen im Angebot des Verkäufers übereinstimmen, und dem Käufer wird empfohlen, die Spezifikationen im Angebot des Verkäufers zu überprüfen, bevor er eine Bestellung aufgibt.

4. Technische Daten und geistiges Eigentum

4. 1 Werden Waren nach eigenen Spezifikationen des Käufers geliefert oder werden Standardwaren des Verkäufers gemäß den Anweisungen des Käufers geändert, so gewährleistet und übernimmt der Käufer die volle Verantwortung für die Eignung und Tauglichkeit der Spezifikation, des Musters oder der Konstruktion, aber auch dafür, dass diese Spezifikation, dieses Muster oder diese Konstruktion keine Patente, Warenzeichen, eingetragenen Muster oder sonstige Eigentumsrechte Dritter verletzt, Der Käufer hält den Verkäufer in vollem Umfang schadlos gegen jegliche Verluste, Schäden oder Ausgaben (einschließlich Kosten), die dem Verkäufer bei der Erfüllung des Vertrages aufgrund der Verletzung eines solchen Patents, Warenzeichens, eingetragenen Geschmacksmusters, Urheberrechts oder eines anderen Eigentumsrechts entstehen können.

4.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Spezifikation des Käufers zu ändern, wenn dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Waren Gesundheits-, Sicherheits- oder andere gesetzliche Anforderungen oder Bestimmungen erfüllen, und keine solche Änderung durch den Verkäufer stellt einen Vertragsbruch dar oder erlegt dem Verkäufer eine wie auch immer geartete Haftung auf.

4.3 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Verkäufer alleiniger Eigentümer aller Erfindungen, Rezepturen, Werkzeuge, Muster, Entwürfe oder anderer ähnlicher Gegenstände sowie des Urheberrechts an allen Dokumenten und Zeichnungen, die er bei der Erstellung eines Angebots für den Käufer oder im Rahmen der Arbeit an einem Vertrag mit dem Käufer angefertigt hat.

5. Kostenvoranschläge

5.1 Die Angebote des Verkäufers sind insofern freibleibend, als sie Änderungen der Rohstoffpreise, der vom Verkäufer von Dritten zu beschaffenden Artikel, der Lohnsätze, der sonstigen Produktionskosten und sonstiger vom Verkäufer nicht zu beeinflussender Umstände unterliegen, die zwischen dem Datum des Angebots und der Auftragserteilung durch den Käufer eintreten.

6. Preis

6.1 Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertragspreis für die Waren oder Dienstleistungen vor oder nach Vertragsabschluss anzupassen, wenn sich die Kosten für die Lieferung der Waren oder Dienstleistungen oder eines Teils davon für den Verkäufer ändern, weil

6.1.1 eine Erhöhung der Materialkosten, die der Verkäufer für die Erfüllung des Vertrages benötigt; oder

6.1.2 eine Erhöhung der Löhne oder der Produktions- und Herstellungskosten oder sonstiger Gemeinkosten; oder

6.1.3 jeder andere Grund, der sich der Kontrolle des Verkäufers entzieht, einschließlich (jedoch unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden) Wechselkursschwankungen zwischen Währungen, Maßnahmen einer Regierung oder einer anderen Behörde oder arbeitsrechtliche Probleme

6.2 Nach freiem Ermessen des Verkäufers kann eine Vorauszahlung in Bezug auf den Vertrag verlangt werden, die vom Käufer zu den in dieser Bedingung festgelegten Bedingungen an den Verkäufer zu zahlen ist. Die Vorauszahlung wird wie folgt verwendet:-

6.2.1 Wird der Vertrag von beiden Parteien vollständig erfüllt, wird die Vorauszahlung vom Verkäufer als Reduzierung des vom Käufer gemäß dem Vertrag zu zahlenden Gesamtpreises einbehalten;

6.2.2 für den Fall, dass der Käufer entweder mit einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug gerät oder den Vertrag gemäß Bedingung 10 kündigt oder aussetzt, wird die Vorauszahlung vom Verkäufer mit seinen angemessenen Kosten, Verlusten oder Schäden, die im Zusammenhang mit dem Verzug und/oder der Kündigung oder Aussetzung entstehen, verrechnet

6.3 Sofern nicht anders angegeben, schließt der im Angebot des Verkäufers angegebene Preis die Kosten für Verpackung, Transport und (vorbehaltlich der Bestimmungen in Bedingung 6.4) Versicherung ein. In Bezug auf Warenlieferungen in die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan umfasst der Preis auch Einfuhrzölle und Verkaufssteuern (falls zutreffend). Bei Warenlieferungen in andere Länder enthält der Preis keine Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer oder Verkaufssteuern, die als zusätzliche Kosten auf der Grundlage der geltenden Sätze erhoben werden.

6.4 Wünscht der Käufer eine bestimmte Art der Lieferung, so schließt der im Angebot des Verkäufers angegebene Preis keine Versicherung ein, die auf Verantwortung des Käufers abgeschlossen werden muss.

7. Lieferung

7.1 Die Lieferung der Waren gilt zu den folgenden Zeitpunkten als vom Verkäufer durchgeführt

7.1.1 bei Abholung der Waren durch den Käufer oder in seinem Namen durch seine Bediensteten oder Beauftragten oder bei Abholung der Waren gemäß einer vom Käufer ausdrücklich verlangten Lieferart zum Zeitpunkt der Abholung der Waren;

7.1.2 wenn die Lieferung der Waren in der Verantwortung des Verkäufers liegt, wenn sie vor dem Entladen auf dem Gelände des Käufers eintreffen;

7.1.3 wenn die Waren FOB oder CIF verkauft werden, wenn sie die Schiffsreling passieren oder in das Flugzeug verladen werden

7.2 Die Lieferung von Dienstleistungen gilt als vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Dienstleistungen durch den Verkäufer erbracht.

7. 3 Der Verkäufer wird sich nach besten Kräften bemühen, den Vertrag bis zu dem Datum bzw. den Daten zu erfüllen, die für die Lieferung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen angegeben sind; dieses Datum bzw. diese Daten stellen lediglich die Zeitpunkte dar, bis zu denen der Verkäufer eine solche Lieferung erwartet, und wenn kein Zeitpunkt vereinbart ist, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist; die Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer ist jedoch nicht das Wesentliche des Vertrages, und das Versäumnis des Verkäufers, bis zum fälligen Datum bzw. zu den fälligen Daten zu liefern, stellt keinen Vertragsbruch dar, und der Verkäufer ist unter keinen Umständen für unmittelbare oder Folgeschäden jeglicher Art verantwortlich, die sich daraus ergeben. Der Verkäufer kann die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ganz oder teilweise aussetzen, und der Käufer muss die verspätete Lieferung solcher Waren oder Dienstleistungen akzeptieren, es sei denn, der Käufer hat den Vertrag gemäß den Bestimmungen von Bedingung 10.3 gekündigt.

8. Teillieferungen und Lagerung

8.1 Bei Teillieferungen von Waren oder Dienstleistungen gilt jede Teillieferung als separater Vertrag, und die Partei, die in Bezug auf eine Teillieferung in Verzug ist, haftet entsprechend; ein Verzug in Bezug auf eine Teillieferung hat jedoch keine Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags in Bezug auf andere Teillieferungen.

8.2 Der Verkäufer wird sich bemühen, die bestellte Menge an Waren zu liefern, und jede Lieferung gilt als auftragsgemäß. Wenn ein Überschuss oder ein Mangel an Waren besteht, der nicht mehr als 10 % der in der Bestellung angegebenen Menge beträgt, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Waren akzeptiert hat, und er muss die tatsächlich gelieferte Menge bezahlen.

8.3 Sind Waren oder Dienstleistungen in Teilmengen zu liefern, ist der Verkäufer berechtigt, jede Teilmenge zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung zu stellen, und die Zahlung für alle gelieferten Teilmengen ist fällig, ungeachtet der Nichtlieferung anderer Teilmengen oder eines sonstigen Verzugs des Verkäufers. Zahlt der Käufer aus irgendeinem Grund nicht bis zum Fälligkeitsdatum für eine Rate, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem Vertrag auszusetzen, jedoch unbeschadet anderer Rechte, die dem Verkäufer gemäß anderen Bestimmungen dieser Bedingungen zustehen.

8.4 Ungeachtet der Tatsache, dass das Risiko gemäß Bedingung 15 auf den Käufer übergegangen ist, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Lagerung der Waren entweder auf Wunsch des Käufers oder als Folge der Nichtabnahme der Waren durch den Käufer gemäß Bedingung 7 veranlassen. Der Verkäufer kann die Waren während der Lagerung versichern, und der Käufer hält den Verkäufer in vollem Umfang schadlos gegen alle Kosten, Verluste, Schäden und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der hier vorgesehenen Lagerung entstehen, und diese Kosten, Verluste, Schäden und Ausgaben werden dem Preis der Waren hinzugerechnet und sind Teil desselben.

8.5 Sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nichts anderes vereinbart wurde, ist der Verkäufer berechtigt, nach Ablauf von 3 Monaten nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers die eingelagerten Waren zu verkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen, wie in Bedingung 8.4 vorgesehen.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Preis 30 Tage nach Rechnungsstellung durch den Verkäufer fällig und zahlbar in den Geschäftsräumen des Verkäufers.

9.2 Zahlt der Käufer den Preis ganz oder teilweise nicht am Fälligkeitstag, so hat der Käufer dem Verkäufer auf Verlangen Zinsen auf den ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitstag bis zum tatsächlichen Zahlungstermin in Höhe von 2 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Barclays Bank plc zu zahlen, die täglich anfallen.

9.3 Bedingung 12 gilt für den Fall eines angeblichen Mangels oder Ausfalls der Waren oder Dienstleistungen, und der Käufer darf in einem solchen Fall die Zahlung nicht verzögern oder verweigern.

9.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung eines dem Verkäufer geschuldeten Betrages aufgrund einer bestrittenen Forderung des Käufers im Zusammenhang mit dem Vertrag zurückzuhalten, noch ist der Käufer berechtigt, mit einem aufgrund des Vertrages an den Verkäufer zu zahlenden Betrag einen Betrag aufzurechnen, der zu diesem Zeitpunkt nicht fällig und vom Verkäufer zu zahlen ist oder für den der Verkäufer die Haftung bestreitet.

9.5 Alle an den Lieferanten im Rahmen des Vertrages zu leistenden Zahlungen werden ungeachtet einer anderen Bestimmung sofort mit Beendigung des Vertrages fällig.

10. Vertragsaussetzung und -aufhebung

10. 1 Wenn der Käufer einen Vertragsbruch begeht und diesen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung des Verkäufers behebt, oder wenn eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung in Waren oder Eigentum des Käufers erfolgt, oder wenn der Käufer einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder unter Zwangsverwaltung gestellt wird, oder wenn er (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs gerät, oder wenn er (als Kapitalgesellschaft) einen Auflösungsbeschluss fasst (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung), oder ein Gericht einen entsprechenden Beschluss fasst, oder eine Belastung von Eigentum oder Vermögenswerten des Käufers eintritt oder ein Zwangsverwalter oder Konkursverwalter bestellt wird, oder der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht oder nicht in der Lage ist, seine Schulden im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 zu begleichen, oder der Verkäufer die begründete Befürchtung hat, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer eintreten wird, und den Käufer entsprechend benachrichtigt, kann der Verkäufer: -

10.1.1 den Transport der Waren stoppen und alle weiteren Lieferungen aussetzen; und/oder

10.1.2 die Arbeiten an dem Vertrag aussetzen; und/oder

10.1.3 den Vertrag unverzüglich auflösen, und wenn die Waren oder Dienstleistungen oder ein Teil davon geliefert, aber nicht bezahlt worden sind, wird der Preis sofort fällig und zahlbar, ungeachtet anderslautender früherer Vereinbarungen, jedoch unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf unbezahlte Preise für gemäß dem Vertrag gelieferte Waren oder Dienstleistungen und auf Schadenersatz für Verluste (sowohl direkte als auch Folgeschäden), die infolge einer solchen Auflösung entstanden sind.

10.2 Verlangt der Käufer die Stornierung des Vertrages, so wird diese nur nach alleinigem Ermessen des Verkäufers und, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der Käufer dem Verkäufer unverzüglich alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten, Gebühren oder Aufwendungen (sowohl direkte als auch Folgeschäden) sowie den Wert aller Verluste oder Schäden (sowohl direkte als auch Folgeschäden), die dem Verkäufer aufgrund einer solchen Stornierung entstanden sind, erstattet. Die Annahme einer Stornierung durch den Käufer durch den Verkäufer ist für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt.

10.3 Sollte der Verkäufer außer unter den in Bedingung 10. 10.3 Sollte der Verkäufer, außer in den in Bedingung 10.1 genannten Fällen, aus einem Grund, der außerhalb seiner Kontrolle liegt, daran gehindert werden, den Vertrag ganz oder teilweise gemäß den Vertragsbedingungen zu erfüllen, was, um Zweifel zu vermeiden und ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden zu beeinträchtigen, staatliche Maßnahmen, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Arbeitskonflikte (einschließlich Arbeitskonflikte, an denen die Belegschaft oder ein Teil der Belegschaft des Verkäufers oder des Lieferanten beteiligt ist), Beschränkungen oder Verspätungen, die die Schifffahrt oder Spediteure betreffen, Genehmigungs-, Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen Sollte der Vertrag für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als drei Monaten ausgesetzt werden, kann jede Partei der anderen schriftlich mitteilen, dass sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, alle bis zum Datum der Kündigung gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen, und zwar bis zum letzten Tag des Monats, in dem die Kündigung erfolgt ist. Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber in keiner Weise für unmittelbare oder mittelbare Verluste oder Schäden, die dem Käufer dadurch entstehen, dass der Verkäufer unter diesen Umständen nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

10.4 Die in Bedingung 17 enthaltenen Rechte des Verkäufers (nicht aber die Rechte des Käufers) bleiben über die Erfüllung der Hauptpflichten der Parteien aus dem Vertrag infolge seiner Beendigung hinaus bestehen.

10.5 Die Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, lässt die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor der Beendigung entstanden sind, unberührt.

11. Untersuchung der Ware und Mängelanzeige

11.1 Die Waren sind von hochspezialisierter Natur und müssen mit größter Sorgfalt behandelt werden. Es ist unerlässlich, dass der Käufer überprüft, ob sie in jeder Hinsicht den Anforderungen des Käufers entsprechen. Etwaige Unstimmigkeiten sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle Waren nur von Personen ausgepackt und gehandhabt werden, die für den Umgang mit derartigen Spezialprodukten qualifiziert sind, um eine Verletzung der Waren oder des Personals des Käufers zu vermeiden.

11.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu inspizieren und Tests durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Waren mit der Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen in den Bestellungen des Käufers innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung übereinstimmen, und unabhängig davon, ob der Käufer dieser Verpflichtung zur Inspektion und zum Test nachkommt oder nicht, werden vom Verkäufer keine Ansprüche wegen Nichtlieferung, Mindermengen der gelieferten Einheiten, mangelhafter Waren oder Dienstleistungen, Nichtübereinstimmung mit der Beschreibung oder teilweisem Verlust oder Beschädigung der Waren anerkannt, es sei denn

11.2.1 sie werden dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 10 Tagen nach dem Lieferdatum (bei teilweisem Verlust, Beschädigung, nicht konformen oder mangelhaften Waren oder Dienstleistungen) oder 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum (bei Nichtlieferung) schriftlich mitgeteilt;

11.2.2 die Waren, für die ein Anspruch geltend gemacht wird, zusammen mit allen relevanten Verpackungen für einen Zeitraum von 35 Tagen ab der Benachrichtigung über einen solchen Anspruch unversehrt erhalten werden und der Käufer dem Verkäufer oder seinen Bediensteten oder Beauftragten uneingeschränktes und freies Zugangsrecht gewährt, um die Waren zu inspizieren und den Anspruch zu untersuchen; und

11.2.3 wenn der Käufer es versäumt, die entsprechende Mitteilung gemäß Bedingung 11.2.1 zu machen, gilt der Anspruch des Käufers als aufgehoben und ist absolut ausgeschlossen.

11.3 Es liegt in jedem Fall in der Verantwortung des Käufers, durch Tests oder auf andere Weise sicherzustellen, dass die Waren für die Zwecke, für die der Käufer sie benötigt, und unter den Bedingungen, unter denen sie verwendet werden, geeignet sind. Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer dem Käufer gegenüber in keiner Weise haftet, wenn sich die Waren aus irgendeinem Grund für die Anwendung oder den Gebrauch als ungeeignet erweisen, auch wenn der Verkäufer auf Ersuchen des Käufers in gutem Glauben technische oder sonstige Ratschläge in Bezug auf die vorgeschlagene Anwendung oder den vorgeschlagenen Gebrauch der Waren erteilt hat, und dass der Käufer den Verkäufer in vollem Umfang von jeglicher Haftung freistellen und schadlos halten muss, die sich aus der Anwendung oder dem Gebrauch der Waren ergibt.

11.4 Abschnitt 3 des Sale and Supply of Goods Act 1994 findet keine Anwendung.

11.5 Der Verkäufer akzeptiert die Rücksendung von Waren unter keinen Umständen, es sei denn, er hat zuvor eine Warenrücksendenummer vergeben und diese Nummer ist bei den zurückgesandten Waren angegeben.

12. Gewährleistung

12.1 Anstelle aller anderen Rechte, die der Käufer ohne diese Bedingungen und vorbehaltlich der Bedingung 11 haben könnte oder hätte, wird der Verkäufer alle Mängel an den Waren oder Dienstleistungen, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler des Verkäufers zurückzuführen sind und die nicht später als zwei Monate nach dem Lieferdatum auftreten, durch Ersatzlieferung beheben und alle Waren oder Dienstleistungen ersetzen, die nicht der Beschreibung in der Bestellung des Käufers entsprechen.

12.2 Ungeachtet der Bestimmungen in Bedingung 12.1 behält sich der Verkäufer im Falle einer Reklamation, die unter Bedingung 12.1 fällt, das Recht vor, dem Käufer nach eigenem Ermessen den vom Käufer an den Verkäufer gezahlten Preis in voller Höhe gutzuschreiben.

12.3 Die Haftung des Verkäufers gemäß dieser Bedingung erlischt automatisch, wenn:

12.3.1 der Käufer nicht alle im Rahmen eines Vertrages gelieferten Waren oder Dienstleistungen bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt hat oder anderweitig gegen diesen oder einen anderen mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag verstößt; oder

12.3.2 dem LIEFERANTEN oder seinen Bediensteten oder Beauftragten wird der uneingeschränkte und freie Zugang zu den angeblich mangelhaften Waren verweigert; oder

12.3.3 der Käufer die Waren nicht ordnungsgemäß gewartet oder Gebrauchsempfehlungen nicht beachtet hat; oder

12.3.4 der Mangel oder das Versagen durch einen Verstoß des Käufers gegen seine in Bedingung 17 enthaltenen Verpflichtungen und Garantien verursacht wurde; oder

12.3.5 der Käufer es versäumt hat, dem Verkäufer einen Mangel oder einen vermuteten Mangel innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Käufer davon Kenntnis erlangt hat, schriftlich mitzuteilen

12.4 Die in Bedingung 12.1 dargelegte Garantie tritt an die Stelle aller ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder Verpflichtungen, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig festgelegt sind und die hiermit ausdrücklich ausgeschlossen werden, mit der Ausnahme, dass diese Ausschlüsse nicht für stillschweigende Bedingungen gelten, die den Verkäufer berechtigen, die Waren zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs zu verkaufen.

12.5 Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung des Verkäufers für Todesfälle oder Personenschäden aus, die durch Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung des Verkäufers verursacht wurden, oder schränkt diese ein.

12.6 VORBEHALTLICH DER BEDINGUNGEN 12.4 UND 12.5

12.6.1 ist die Gesamthaftung des Verkäufers aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung oder anderweitig, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung des Vertrages entsteht, auf den für die Waren oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages gezahlten Preis beschränkt; und

12.6.2 der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für indirekte oder Folgeschäden (sei es für entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Verlust von Geschäftswert oder anderweitig), Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche auf Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben (unabhängig von der Ursache)

13. Verbraucherverträge

13.1 Werden die Waren im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs (gemäß der Definition im Sale of Goods Act 1979) verkauft, werden die gesetzlichen Rechte des Käufers durch diese Bedingungen nicht berührt.

14. Eigentum an Waren

14.1 Das volle rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren verbleibt beim Verkäufer, ungeachtet dessen, dass das Risiko an den Waren zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer übergeht, bis der Verkäufer die vollständige Zahlung erhalten hat in Bezug auf

14.1.1 die Waren; und

14.1.2 alle anderen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus welchem Grund auch immer schuldet

14. 2 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, hat der Käufer die Waren treuhänderisch und als Verwahrer des Verkäufers zu verwahren und sie jederzeit ordnungsgemäß zu behandeln, Kennzeichnungen oder Verpackungen nicht zu verwischen oder unkenntlich zu machen und die Waren von anderen Waren getrennt zu halten. Der Käufer räumt dem Verkäufer hiermit das Recht ein, das Betriebsgelände des Käufers während der Laufzeit des Vertrages jederzeit zu betreten, um zu überprüfen, ob der Käufer die in dieser Bedingung enthaltenen Verpflichtungen einhält. Der Käufer wird die Waren an den Verkäufer zurückgeben, wenn er mündlich oder schriftlich dazu aufgefordert wird, bevor die vollständige Zahlung wie oben beschrieben erfolgt ist, und der Verkäufer wird dann einen Teil des Kaufpreises, den er bereits in Bezug auf die Waren erhalten hat, abzüglich eines angemessenen Betrags für seine Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit dem Vertrag zurückzahlen.

14.3 Für die Zwecke von Bedingung 14.1 schließt der Ausdruck "der Käufer" jede Tochter- oder Holdinggesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen des Käufers ein (wie diese Begriffe im Companies Act 1985 (in der jeweils gültigen Fassung) definiert sind).

14.4 Der Verkäufer hat das Recht, den Käufer auf den Preis der Waren zu verklagen, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht übergegangen ist.

15. Gefahrübergang und Versicherung

15.1 Das Leistungsrisiko geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über, wie in Bedingung 7 vorgesehen.

15.2 Ungeachtet des in Bedingung 14 enthaltenen Eigentumsvorbehalts ist der Käufer verpflichtet, die Waren und/oder alle ganz oder teilweise daraus hergestellten Produkte für den vollen Betrag des gemäß dem Vertrag zu zahlenden Preises bei einem renommierten Versicherungsbüro zu versichern, und zwar ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Waren bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren gemäß Bedingung 14.1 auf den Käufer übergeht.

16. Exportbedingungen

16.1 In diesen Bedingungen bedeutet "Incoterms" die internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, hat jeder Begriff oder Ausdruck, der in den Incoterms definiert ist oder durch diese eine bestimmte Bedeutung erhält, die gleiche Bedeutung im Vertrag.

16.2 Werden die Waren für den Export aus dem Vereinigten Königreich geliefert, so gelten, sofern nichts anderes schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart wurde

16.2.1 gelten die Bestimmungen der Incoterms (vorbehaltlich etwaiger zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarter Sonderbedingungen); im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der Incoterms und diesen Bedingungen haben letztere Vorrang.

16.2.2 Der Käufer ist für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften verantwortlich, die für die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland gelten, sowie (außer in Bezug auf die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan) für die Zahlung aller darauf anfallenden Zölle und Steuern, sofern deren Zahlung nicht im Vertrag enthalten ist.

16.2.3 Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer sich vergewissert hat, dass die Waren den Sicherheitsvorschriften eines Landes oder Staates entsprechen, in dem die Waren außerhalb des Vereinigten Königreichs verwendet werden sollen, und der Käufer hält den Verkäufer in vollem Umfang für alle Verluste oder Schäden schadlos, die dem Verkäufer entstehen können, wenn die Waren nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen.

16.3 Die Waren dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht in einem anderen Land als demjenigen verwendet werden, für das sie nach Kenntnis des Verkäufers ursprünglich bestellt wurden.

16.4 Der Käufer verpflichtet sich, die Waren nicht zum Weiterverkauf in einem Land anzubieten, das der Verkäufer bei oder vor der Bestellung des Käufers mitgeteilt hat, oder die Waren an eine Person zu verkaufen, von der der Käufer weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass diese Person beabsichtigt, die Waren in einem solchen Land weiterzuverkaufen

17. KÄUFERPFLICHTEN

17.1 Der Käufer sichert dem Verkäufer zu, dass:

17.1.1 der Käufer die Waren in strikter Übereinstimmung mit den Verwendungsempfehlungen und mit allen relevanten oder anwendbaren gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften, die die Installation, den Betrieb, die Verwendung oder die Lagerung der Waren regeln, installieren, betreiben oder anderweitig verwenden oder lagern wird; und

17.1.2 jedes Abholfahrzeug, jeder Container, jedes Schiff oder jedes andere Transportmittel, das vom Käufer oder einem Beauftragten des Käufers zur Verfügung gestellt wird, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen einhält; und

17.1.3 die Lager- und Transporteinrichtungen und alle Teile davon sowie alle in Verbindung damit verwendeten Ausrüstungen für die Lagerung (sowohl kurz- als auch langfristig) und den Transport der Waren geeignet sind und allen Gesetzen, Verordnungen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften mit Gesetzeskraft entsprechen, die sich auf die Lagerung von Waren der Art der Waren beziehen; und

17.1.4 der Käufer stellt sicher, dass die Waren unter Bedingungen gelagert werden, die für Waren dieser Art angemessen sind, und hält sich an alle Empfehlungen zur Lagerung von Waren, die ihm vom Verkäufer von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden; und

17.2 Der Käufer stellt den Verkäufer in vollem Umfang von allen Ansprüchen, Verlusten oder Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden am Ruf des Verkäufers) frei, die sich direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen die in Bedingung 17.1 enthaltene Garantie ergeben, und hält ihn schadlos.

18. Salvatorische Klausel

18.1 Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder ein Teil davon ungültig, rechtswidrig oder in irgendeiner Hinsicht nicht durchsetzbar sein oder von einem Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und des Rests dieser Bestimmung dadurch in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt

19. Gerichtsstand

19.1 Diese Bedingungen und jeder gemäß ihnen geschlossene Vertrag unterliegen in jeder Hinsicht den Gesetzen Englands, und der Verkäufer und der Käufer erklären sich hiermit einverstanden, sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.

20. Mitteilungen

20.1 Jede Mitteilung, die von einer der Parteien gemäß diesen Bedingungen an die andere gerichtet werden muss oder darf, muss schriftlich an den Sitz oder die Hauptniederlassung der anderen Partei oder an eine andere Adresse gerichtet werden, die der mitteilenden Partei zu dem betreffenden Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung mitgeteilt wurde.

20.2 Jede Mitteilung gemäß Klausel 20.1 gilt als zugestellt, wenn

20.2.1 bei persönlicher Zustellung am ersten Werktag nach der Zustellung;

20.2.2 bei Postversand am dritten Werktag nach der Aufgabe, wenn sich die Anschrift des Empfängers im Versandland befindet, ansonsten am siebten Werktag nach der Aufgabe;

20.2.3 bei Übermittlung per Telefax am ersten Werktag nach erfolgreicher Übermittlung.

20.3 Für den Nachweis der Zustellung reicht es im Falle einer per Post versandten Mitteilung aus, dass der Umschlag, der sie enthält, ordnungsgemäß frankiert, adressiert und in die Post gegeben wurde, und im Falle einer Faxübertragung, dass sie ordnungsgemäß adressiert und erfolgreich übertragen wurde.

20.4 Unter "Werktag" im Sinne dieser Bedingung 20 ist jeder Tag zu verstehen, der kein Samstag, Sonntag oder sonstiger gesetzlicher Feiertag an dem Ort ist, an dem die Mitteilung hinterlassen oder an den sie versandt wird.

21. Verzicht

21.1 Ein Verzicht des Verkäufers auf eine Verletzung einer Vertragsbestimmung durch den Käufer ist nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung anzusehen, und der Verkäufer wird durch eine dem Käufer gewährte Nachsicht oder Nachsicht nicht benachteiligt.

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