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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1 Allgemeines

    1.1 In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen:

    1.1.1 haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

    „Käufer“: Einzelperson, Firma, Unternehmen oder eine andere Partei, von der der Verkäufer einen Auftrag zur Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen erhält;

    „Geschäftsbedingungen“: Die hierin dargelegten allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers einschließlich etwaiger zusätzlicher Verkaufsbedingungen, die vom Verkäufer schriftlich angenommen wurden;

    „Vertrag“: ein Vertrag über die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen vom Verkäufer an den Käufer;

    „Lieferdatum“: Der Termin, an dem die Lieferung der Waren oder Dienstleistung gemäß Klausel 7 erfolgt;

    „Waren“: Die Waren, die der Verkäufer unter dem Vertrag zu liefern hat (oder, in Bezug auf Klausel 11, Waren, für die der Verkäufer Dienstleistungen zu erbringen hat). Eingeschlossen sind alle und jeder beliebige Teil der Waren und, sofern der Kontext dies zulässt, Rohmaterialien, Werkstoffe und/oder Endprodukte, unabhängig davon, ob die Produkte vom Verkäufer verarbeitet oder hergestellt wurden oder nicht;

    „Anzahlung": Eine vom Käufer gemäß Klausel 6.2 zu leistende Zahlung, die nach Ermessen des Verkäufers für den Kauf von Materialien und/oder für Arbeitskosten und andere Kosten in Zusammenhang mit der Lieferung der Waren verwendet werden kann;

    „Empfehlungen“: Die in der veröffentlichten Literatur des Verkäufers (oder, sofern relevant, eines Zulieferers) gegebenenfalls enthaltenen Empfehlungen zur Verwendung, Lagerung, Handhabung, Anwendung und/oder Benutzung der Waren bzw. Empfehlungen, die von einem autorisierten Vertreter des Verkäufers (oder, sofern relevant, eines Zulieferers) schriftlich erteilt werden;

    „Verkäufer“: Goodfellow Cambridge Limited und jede Tochtergesellschaft, Holdinggesellschaft und jedes mit dem vorgenannten Unternehmen verbundene Unternehmen (gemäß Definition dieser Begriffe im Companies Act 1985 (in der jeweils gültigen Fassung));

    „Dienstleistungen“: Die Arbeit oder Dienstleistungen oder Teile derselben, die vom Verkäufer vertraglich zu erbringen sind;

    „Zulieferer“: Alle Personen, Firmen oder Unternehmen, die dem Verkäufer Materialien liefern, die für die an den Käufer zu liefernden Waren bestimmt sind;

    1.1.2 Begriffe im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt, Begriffe, die ein Geschlecht bezeichnen, schließen alle Geschlechter ein, und Begriffe, die Personen bezeichnen, schließen juristische Personen, nicht eingetragene Personengesellschaften und Körperschaften ein.

    1.2 Werden innerhalb von sieben Tagen nach entsprechender Aufforderung durch den Verkäufer keine zufriedenstellenden Referenzen und Informationen über den Käufer vorgelegt oder ist der Verkäufer nach Vorlage dieser Informationen nicht in der Lage, eine zufriedenstellende Haftpflichtversicherung oder ähnliche Deckung in Bezug auf seine geschäftlichen Transaktionen mit dem Käufer zu erhalten, kann der Verkäufer den Vertrag kündigen. In diesem Falle sind die Rechte und Pflichten der Parteien dieselben, als wäre der Vertrag gemäß den Bestimmungen von Klausel 10.2 gekündigt worden.

    1.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Vertrag oder Teile desselben abzutreten oder unterzuvergeben. Der Käufer ist ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, Ansprüche oder Verpflichtungen aus dem Vertrag abzutreten.

    1.4 Für alle dem Käufer unter diesen Geschäftsbedingungen obliegenden Verpflichtungen ist die Fristeinhaltung für die Vertragserfüllung wesentlich.

    1.5 Die Überschriften dienen nur zur einfacheren Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf die juristische Auslegung dieser Geschäftsbedingungen.

    2 Aufträge

    2.1 Auch wenn der Verkäufer mündlich oder schriftlich ein detailliertes Angebot oder einen Kostenvoranschlag abgegeben hat, ist eine Bestellung für den Verkäufer erst dann verbindlich, wenn er vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurde oder wenn Waren geliefert oder Dienstleistungen auftragsgemäß vom Verkäufer erbracht wurden.

    2.2 Zur Vermeidung von Doppelbestellungen liegt es in der Verantwortung des Käufers, dafür zu sorgen, dass jede Auftragsbestätigung einer bereits erteilten Bestellung deutlich als Bestätigung und nicht als neuer Auftrag gekennzeichnet ist. Der Käufer ist sich bewusst, dass jede Bestellung oder Auftragsbestätigung, die nicht auf diese Weise gekennzeichnet ist, vom Verkäufer als neue Bestellung und Abschluss eines neuen Vertrags behandelt und angenommen werden kann, zusätzlich zu jeglichem Vertrag, der aus der vorherigen Bestellung erwachsen ist.

    2.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags und enthalten zusammen mit den im Angebot des Verkäufers bzw. den in der Auftragsannahme/-bestätigung aufgeführten Punkten alle Verpflichtungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Bei Diskrepanzen zwischen einem Schreiben oder Angebot, das die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen einschließt oder auf sie verweist, und einer Bestellung, einem Schreiben oder einem Vertragsformular, das vom Käufer an den Verkäufer gesandt wurde, sind unabhängig von deren jeweiligem Datum die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Tritt der Verkäufer in den Vertrag ein, ohne ein schriftliches Angebot oder ein anderes Schreiben oder Dokument vorgelegt zu haben, das diese Geschäftsbedingungen einschließt oder auf sie verweist, und wenn der Käufer bereits eine Vorankündigung von diesen Geschäftsbedingungen erhalten hat, gelten die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen für alle gelieferten Waren oder Dienstleistungen.

    2.4 Vertragsänderungen durch den Käufer sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und im Namen des Verkäufers unterzeichnet sind. Im Falle einer solchen Vertragsänderung hat der Käufer den Verkäufer vollumfänglich für alle Verluste zu entschädigen und schadlos zu halten, wobei dieser Begriff (unbeschadet seiner Allgemeingültigkeit) Gewinnausfälle, Kosten (einschließlich Arbeits- und Materialkosten), Schadenersatz, Gebühren und Aufwendungen umfasst, die dem Verkäufer (direkt oder indirekt) infolge einer solchen Vertragsänderung entstehen.

    2.5 Zusicherungen (ausgenommen betrügerische Täuschungen) oder Gewährleistungen, die vom Verkäufer oder in dessen Namen vor Vertragsabschluss (mündlich oder schriftlich) abgegeben wurden, werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen und sind unwirksam.

    3 Beschreibung

    3.1 Die in den Katalogen, Prospekten, Preislisten oder Werbematerialien des Verkäufers enthaltenen Zahlen, Angaben, Beschreibungen, Abbildungen, Fotos, Zeichnungen, Gewichtsangaben oder sonstigen Inhalte sind ohne Gewähr und sollen lediglich ein allgemeines Bild der Produkte des Verkäufers vermitteln. Sie sind weder Bestandteil des Vertrages noch als Gewährleistung oder Zusicherung in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen anzusehen.

    3.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Spezifikationen seiner Produkte und Dienstleistungen von Zeit zu Zeit zu ändern, so dass die Beschreibungen in Katalogen, Prospekten, Preislisten oder Werbematerialien möglicherweise nicht mit denen im Angebot des Verkäufers übereinstimmen. Der Käufer ist angehalten, vor der Auftragserteilung die Spezifikationen im Angebot des Verkäufers zu überprüfen.

    4 Spezifikationen und geistiges Eigentum

    4.1 Werden Waren nach Spezifikation des Käufers geliefert oder Standardwaren des Verkäufers gemäß Anweisung des Käufers geändert, so übernimmt der Käufer die volle Verantwortung für die Eignung und Tauglichkeit der Spezifikationen, des Musters oder der Ausführung sowie dafür, dass von der Spezifikation, dem Muster oder der Ausführung keine Patente, Warenzeichen, Gebrauchsmuster oder sonstige Eigentumsrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer hält den Verkäufer in vollem Umfang schadlos gegenüber jeglichen Verlusten, Schadenersatzforderungen oder Ausgaben (einschließlich Kosten), die dem Verkäufer bei der Vertragserfüllung aufgrund der Verletzung eines solchen Patents, Warenzeichens, Gebrauchsmusters, Urheberrechts oder anderer Eigentumsrechte entstehen.

    4.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Spezifikation des Käufers zu ändern, sofern dies erforderlich ist um sicherzustellen, dass die Waren Gesundheits-, Sicherheits- oder andere gesetzliche Anforderungen oder Bestimmungen erfüllen. Eine derartige Änderung durch den Verkäufer stellt keinen Vertragsbruch dar und erlegt dem Verkäufer keine wie auch immer geartete Haftung auf.

    4.3 Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist der Verkäufer alleiniger Eigentümer aller Erfindungen, Konzipierungen, Werkzeuge, Vorlagen, Entwürfe oder ähnlicher Dinge, ferner des Urheberrechts an allen Dokumenten und Zeichnungen, die bei der Erstellung eines Angebots für den Käufer oder im Rahmen der Vertragserfüllung gegenüber dem Käufer angefertigt oder erstellt wurden.

    5 Angebote

    5.1 Die Angebote des Verkäufers sind insofern freibleibend, als zwischen dem Angebotsdatum und der Auftragserteilung durch den Käufer Änderungen in den Rohstoffpreisen, den Kosten für extern zu beschaffende Waren, den Lohnsätzen und sonstigen Produktionskosten auftreten können, aber auch anderweitige Umstände, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat.

    6. Preis

    6.1 Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertragspreis für die Waren oder Dienstleistungen vor oder nach Vertragsabschluss anzupassen, wenn sich die Kosten für die Lieferung der Waren oder Dienstleistungen oder eines Teils davon für den Verkäufer aufgrund folgender Ursachen ändern:

    6.1.1 Kostensteigerungen von Materialien, die der Verkäufer für die Vertragserfüllung benötigt; oder

    6.1.2 Steigerungen in den Produktions- und Herstellungskosten oder anderen Gemeinkosten; oder

    6.1.3 alle anderen Gründe, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, einschließlich (aber ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorgenannten) Schwankungen in den Wechselkursen der Währungen, Maßnahmen seitens einer Regierung oder Behörde oder arbeitsrechtlicher Probleme.

    6.2 Nach eigenem Ermessen des Verkäufers kann eine Anzahlung auf den Vertrag verlangt werden. Diese ist vom Käufer zu den in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen an den Verkäufer zu zahlen. Die Anzahlung ist folgendermaßen zu handhaben:

    6.2.1 Bei einer vollständigen Vertragserfüllung durch beide Parteien wird die Anzahlung vom Verkäufer einbehalten und vom Gesamtpreis, den der Käufer unter dem Vertrag zu zahlen hat, abgezogen;

    6.2.2 Wenn der Käufer mit einer vertraglichen Verpflichtung in Verzug gerät oder den Vertrag gemäß Klausel 10 storniert oder aussetzt, verrechnet der Verkäufer die Anzahlung mit den ihm entstandenen Kosten, Verlusten oder Schadenersatzforderungen, die im Zusammenhang mit dem Verzug und/oder der Stornierung oder Aussetzung entstanden sind;

    6.3 Sofern nicht anders angegeben, schließt der im Angebot des Verkäufers angegebene Preis die Kosten für Verpackung, Transport und (vorbehaltlich der Bestimmungen in Klausel 6.4) Versicherung ein. Bei Warenlieferungen in die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan umfasst der Preis auch Einfuhrzölle und Verkaufssteuern (sofern zutreffend). Bei Warenlieferungen in andere Länder enthält der Preis keine Einfuhrzölle, Umsatzsteuer oder Verkaufssteuern, die als zusätzliches Entgelt nach den geltenden Sätzen erhoben werden.

    6.4 Wenn der Käufer eine bestimmte Art der Lieferung wünscht, versteht sich der im Angebot des Verkäufers angegebene Preis ohne Versicherung, wobei diese auf Verantwortung des Käufers abgeschlossen werden muss.

    7 Lieferung

    7.1 Die Lieferung der Waren durch den Verkäufer gilt unter folgenden Bedingungen als erfolgt:

    7.1.1 zum Zeitpunkt der Abholung der Waren, wenn die Waren vom oder im Namen des Käufers durch dessen Angestellte oder Beauftragte abgeholt werden, oder wenn die Waren aufgrund einer vom Käufer ausdrücklich verlangten Lieferart abgeholt werden;

    7.1.2 bei Eintreffen und vor dem Abladen der Ware auf dem Gelände des Käufers, wenn die Lieferung der Waren in der Verantwortung des Verkäufers liegt;

    7.1.3 beim Passieren der Schiffsreling oder beim Verladen in das Flugzeug, wenn die Waren FOB (Free on Board) oder CIF (Cost, Insurance and Freight) verkauft werden.

    7.2 Die Erbringung von Dienstleistungen gilt als vom Verkäufer erbracht, wenn die Dienstleistungen vom Verkäufer abgeschlossen sind.

    7.3 Der Verkäufer hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Vertrag bis zu dem Datum oder innerhalb der Fristen zu erfüllen, die für die Lieferung der Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen angegeben sind. Dieses Datum bzw. diese Fristen sind jedoch nur Fristen, innerhalb derer der Verkäufer erwartet, die Lieferung vornehmen zu können. Sind keine Termine vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Zeit, die für die Vertragserfüllung durch den Verkäufer nicht wesentlich ist. Das Unvermögen des Verkäufers, bis zum Fälligkeitsdatum oder den Fälligkeitsterminen zu liefern, stellt keinen Vertragsbruch dar, und der Verkäufer ist unter keinen Umständen für daraus erwachsende direkte oder indirekte Verluste oder Schäden irgendwelcher Art verantwortlich. Der Verkäufer kann die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ganz oder teilweise aussetzen, und der Käufer muss die verspätete Lieferung solcher Waren oder Dienstleistungen akzeptieren, es sei denn, der Käufer hat den Vertrag gemäß den Bestimmungen von Klausel 10.3 gekündigt.

    8 Mengen, Teillieferungen und Lagerung

    8.1 Bei Teillieferungen von Waren oder Dienstleistungen gilt jede Teillieferung als Verkauf unter einem separaten Vertrag. Ist eine Partei mit einer Teillieferung in Verzug, haftet sie dementsprechend; ein Verzug einer Teillieferung hat jedoch keine Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages in Bezug auf andere Teillieferungen.

    8.2 Der Verkäufer wird sich bemühen, die bestellte Warenmenge zu liefern, und jede Lieferung gilt als auftragskonforme Lieferung. Im Falle einer Mehr- oder Minderlieferung an Ware, die nicht mehr als 10 % der in der Bestellung angegebenen Menge ausmacht, verpflichtet sich der Käufer, die Waren anzunehmen und die tatsächlich gelieferte Menge zu bezahlen.

    8.3 Werden Waren oder Dienstleistungen in Teillieferungen geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, jede Teillieferung zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung zu stellen. Die ausgelieferte Teillieferung ist zu bezahlen, auch wenn andere Teillieferungen ausstehen oder der Verkäufer anderweitig in Verzug gerät. Wird eine Rate aus irgendeinem Grund nicht bis zum Fälligkeitsdatum vom Käufer bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, die vertraglich vereinbarte Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen, unbeschadet etwaiger anderer Rechte, die dem Verkäufer gemäß den anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zustehen.

    8.4 Auch wenn das Risiko gemäß Klausel 15 bereits auf den Käufer übergegangen ist, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen eine Lagerung der Warten veranlassen, und zwar entweder auf Wunsch des Käufers oder als Folge der Nichtabnahme der Waren gemäß Klausel 7 durch den Käufer. Der Verkäufer kann die Waren während der Lagerung versichern, und der Käufer hat den Verkäufer vollumfänglich für alle Kosten, Verluste, Schäden und Ausgaben zu entschädigen, die im Zusammenhang mit der hier beschriebenen Lagerung entstehen, wobei diese Kosten, Verluste, Schäden und Ausgaben dem Preis der Waren hinzugerechnet werden und Teil des Warenpreises werden.

    8.5 Sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nicht anderweitig vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, nach Ablauf von 3 Monaten nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers die gemäß Klausel 8.4 eingelagerten Waren zu verkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen.

    9 Zahlungsbedingungen

    9.1 Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist der Preis 30 Tage nach Rechnungsdatum beim Verkäufer fällig und zahlbar.

    9.2 Wenn der Preis bis zum Fälligkeitstag nicht ganz oder teilweise vom Käufer bezahlt wird, hat der Käufer dem Verkäufer auf Verlangen vom Fälligkeitstag bis zum tatsächlichen Zahlungstermin täglich anfallende Zinsen in Höhe von 2 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Barclays Bank plc zu bezahlen.

    9.3 Im Falle eines angeblichen Mangels oder Ausfalls der Waren oder Dienstleistungen ist Klausel 12 anwendbar, und der Käufer darf in einem solchen Fall die Zahlung nicht verzögern oder verweigern.

    9.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung eines dem Verkäufer geschuldeten Betrages aufgrund einer strittigen Reklamation im Zusammenhang mit dem Vertrag zurückzuhalten oder vom Verkäufer zu zahlende Beträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht fällig und zahlbar sind oder für die der Verkäufer die Zahlungspflicht bestreitet, mit einem fälligen Betrag zu verrechnen.

    9.5 Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen werden alle unter dem Vertrag zu leistenden Zahlungen an den Verkäufer sofort bei Vertragsbeendigung fällig.

    10 Vertragsaussetzung und -stornierung

    10.1 Wenn der Käufer gegen den Vertrag+B65+B66:B70+B65+B66:B70+B66:B71+B66:B74+B66:B75+B66:B79+B66:B82+B66:B84+B66:B80

    10.1.1 auf dem Transportweg befindliche Waren stoppen und alle weiteren Lieferungen aussetzen; und/oder

    10.1.2 die Arbeiten unter dem Vertrag aussetzen; und/oder

    10.1.3 den Vertrag unverzüglich auflösen; falls Waren oder Dienstleistungen oder ein Teil davon geliefert, aber nicht bezahlt worden sind, ist der Betrag sofort fällig und zahlbar, ungeachtet etwaiger früherer anders lautender Vereinbarungen und unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf unbezahlte Beträge für vertragsgemäß gelieferte Waren oder Dienstleistungen und auf Schadenersatz für Verluste (sowohl direkte als auch Folgekosten), die infolge einer solchen Auflösung entstanden sind.

    10.2 Verlangt der Käufer die Stornierung des Vertrages, so wird dies nur nach alleinigem Ermessen des Verkäufers und, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der Käufer dem Verkäufer unverzüglich alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten, Gebühren oder Aufwendungen (sowohl direkte als auch Folgekosten) erstattet, ferner alle Verluste oder Schäden (sowohl direkte als auch Folgeschäden), die dem Verkäufer aufgrund einer solchen Stornierung entstanden sind. Die Annahme einer vom Käufer veranlassten Stornierung ist für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurde.

    10.3 Sollte der Verkäufer, außer in den in Klausel 10.1 genannten Fällen, aus einem außerhalb seiner Kontrolle liegenden Grund daran gehindert werden, den Vertrag ganz oder teilweise gemäß den Vertragsbedingungen zu erfüllen, wozu zum Ausschluss eines jeden Zweifels und unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorgenannten auch staatliche Maßnahmen, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, Brand, Überschwemmungen, Epidemien, Arbeitskonflikte (einschließlich Arbeitskonflikten, an denen die Belegschaft oder ein Teil der Belegschaft des Verkäufers oder von Lieferanten beteiligt ist), den Versand oder Spediteure betreffende Beschränkungen oder Verspätungen, Genehmigungs-, Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, Währungsbeschränkungen oder höhere Gewalt zählen, wird die Vertragserfüllung für den Zeitraum, während der der Verkäufer verhindert ist, ausgesetzt. Sollte der Vertrag für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als drei Monaten ausgesetzt werden, kann der Vertrag von beiden Parteien durch schriftliche Mitteilung gegenüber der anderen Partei mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall hat der Käufer alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen, und zwar bis zum letzten Tag des Monats, in dem die Kündigung erfolgt ist. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer in keiner Weise für unmittelbare oder mittelbare Verluste oder Schäden, die dem Käufer dadurch entstehen, dass der Verkäufer unter diesen Umständen nicht in der Lage ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.

    10.4 Die in Klausel 17 aufgeführten Rechte des Verkäufers (nicht aber die Rechte des Käufers) bleiben über die Erfüllung der vertraglichen Hauptpflichten der Parteien auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

    10.5 Die Beendigung des Vertrages, egal aus welchem Grund, erfolgt unbeschadet der vor der Beendigung entstandenen Rechte und Pflichten der Parteien.

    11 Prüfung und Mangelansprüche

    11.1 Bei den Waren handelt es sich um hoch spezialisierte Artikel, die mit äußerster Sorgfalt gehandhabt werden müssen. Es ist wichtig, dass der Käufer überprüft, ob die Waren seinen Anforderungen in jeder Hinsicht entsprechen. Etwaige Abweichungen sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle Waren nur von Personen ausgepackt und gehandhabt werden, die für den Umgang mit derartigen Spezialprodukten qualifiziert sind, damit Schäden an den Waren oder am Personal des Käufers vermieden werden.

    11.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung zu kontrollieren und Tests durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Waren mit den in den Aufträgen des Käufers angegebenen Spezifikationen der Waren oder Dienstleistungen übereinstimmen. Unabhängig davon, ob der Käufer dieser Verpflichtung zur Kontrolle und zum Testen nachkommt oder nicht, werden Reklamationen wegen Nichtlieferung, Mindermengenlieferung, fehlerhafter Waren oder Dienstleistungen, Abweichungen von den Spezifikationen oder teilweisem Verlust oder Beschädigung der Waren vom Verkäufer nicht akzeptiert, außer in folgenden Fällen:

    11.2.1 Der Käufer benachrichtigt den Verkäufer schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach dem Lieferdatum (bei teilweisem Verlust, Beschädigung, nicht spezifikationskonformen oder mangelhaften Waren oder Dienstleistungen) oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum (bei Nichtlieferung);

    11.2.2 die Waren, auf die sich eine Reklamation bezieht, werden, wie erhalten, zusammen mit allen relevanten Verpackungen über einen Zeitraum von 35 Tagen ab Anzeige einer solchen Reklamation aufbewahrt, und der Käufer gewährt dem Verkäufer oder dessen Angestellten oder Beauftragten uneingeschränkten und freien Zugang, um die Waren zu kontrollieren und die Reklamation zu untersuchen; und

    11.2.3 versäumt es der Käufer, die entsprechende Mitteilung gemäß Klausel 11.2.1 zu machen, gilt die Reklamation des Käufers als hinfällig und in jeder Weise als unzulässig.

    11.3 In allen Fällen liegt es in der Verantwortung des Käufers, durch Tests oder auf andere Weise sicherzustellen, dass die Waren für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke und Einsatzbedingungen geeignet sind. Der Käufer ist sich bewusst, dass der Verkäufer keinerlei Haftung gegenüber dem Käufer übernimmt, wenn sich die Waren aus irgendeinem Grund für die Anwendungs- oder Einsatzzwecke als ungeeignet erweisen, auch wenn der Verkäufer auf Ersuchen des Käufers in gutem Glauben technische oder sonstige Ratschläge in Bezug auf die beabsichtige Anwendung oder den beabsichtigten Einsatzzweck der Waren erteilt hat, und dass der Käufer den Verkäufer vollumfänglich von jeglicher aus der Anwendung oder dem Einsatz der Waren erwachsenden Haftung entbindet und schadlos hält.

    11.4 Abschnitt 3 des Sale and Supply of Goods Act 1994 [britisches Gesetz über den Warenverkauf] findet keine Anwendung.

    11.5 Die Rücksendung von Waren wird vom Verkäufer unter keinen Umständen akzeptiert, es sei denn, der Verkäufer hat zuvor eine Warenrücksendenummer vergeben und diese Nummer ist auf den zurückgesandten Waren vermerkt.

    12 Gewährleistung

    12.1 Anstelle aller anderen Rechte, die dem Käufer ohne Anwendung dieser Geschäftsbedingungen und vorbehaltlich Klausel 11 zustehen könnten oder würden, verpflichtet sich der Verkäufer, alle Mängel an den Waren oder Dienstleistungen, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler des Verkäufers zurückzuführen sind und innerhalb von zwei Monaten nach dem Lieferdatum auftreten, durch Austausch zu beheben, und alle Waren oder Dienstleistungen, die nicht mit der Beschreibung im Auftrag des Käufers übereinstimmen, zu ersetzen.

    12.2 Ungeachtet der Bestimmungen in Klausel 12.1 behält sich der Verkäufer im Falle einer Reklamation, die unter Bedingung 12.1 fällt, nach eigenem Ermessen das Recht vor, dem Käufer eine Gutschrift in voller Höhe des an den Verkäufer gezahlten Kaufpreises auszustellen.

    12.3 Die Haftung des Verkäufers gemäß dieser Bedingung erlischt automatisch, wenn:

    12.3.1 der Käufer nicht alle im Rahmen eines Vertrages gelieferten Waren oder Dienstleistungen bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt oder anderweitig gegen diesen oder einen anderen mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag verstößt; oder

    12.3.2 dem Verkäufer oder dessen Mitarbeitern oder Beauftragten der uneingeschränkte und freie Zugang zu den vermeintlich mangelhaften Waren verweigert wird; oder

    12.3.3 der Käufer die Waren nicht ordnungsgemäß gewartet oder Gebrauchsempfehlungen nicht beachtet hat; oder

    12.3.4 der Defekt oder der Mangel durch einen Verstoß des Käufers gegen die ihm gemäß Klausel 17 obliegenden Verpflichtungen und Zusicherungen verursacht wurde; oder

    12.3.5 der Käufer es versäumt, dem Verkäufer einen Mangel oder einen vermuteten Mangel innerhalb von 14 Tagen nach dessen Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen.

    12.4 Die in Klausel 12.1 dargelegte Gewährleistung tritt an die Stelle aller ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, Bedingungen oder Verpflichtungen, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig festgelegt sind und die hiermit ausdrücklich ausgeschlossen werden. Dabei gilt als Ausnahme, dass dieser Ausschluss nicht für die stillschweigende Bedingung gilt, dass der Verkäufer berechtigt ist oder berechtigt sein wird, die Waren zu verkaufen, wenn diese in anderes Eigentum übergehen sollen.

    12.5 Die Haftung des Verkäufers bei Tod oder Körperverletzung wird durch nichts in diesen Konditionen ausgeschlossen oder eingeschränkt, wenn die Ursache in Fahrlässigkeit oder arglistiger Täuschung des Verkäufers liegt.

    12.6 VORBEHALTLICH VON KLAUSEL 12.4 UND 12.5

    12.6.1 beschränkt sich die Gesamthaftung des Verkäufers, die aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Falschdarstellung oder anderweitig im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der geplanten Erfüllung des Vertrages entsteht, auf den für die Waren oder Dienstleistungen gemäß Vertrag gezahlten Preis; und

    12.6.2 haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht für indirekte oder Folgeschäden (entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall, Verlust von Goodwill oder anderweitig), Kosten, Ausgaben oder andere Schadenersatzansprüche aufgrund von Folgeschäden, die sich (unabhängig von der Ursache) aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben.

    13 Verkauf an Endkunden

    13.1 Wenn es sich beim Verkauf der Waren um einen Verkauf an Endverbraucher handelt (gemäß Definition im Sale of Goods Act 1979 [brit. Gesetz über den Warenverkauf], bleiben die gesetzlichen Rechte des Käufers von den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen unberührt.

    14 Eigentum an den Waren

    14.1 Ungeachtet der Tatsache, dass das Risiko an den Waren zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer übergeht, verbleibt das volle rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren so lange beim Verkäufer, bis der Verkäufer die vollständige Zahlung erhalten hat in Bezug auf:

    14.1.1 die Waren; und

    14.1.2 alle anderen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer für jedwede anderweitige Rechnung schuldet.

    14.2 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, hat der Käufer die Waren treuhänderisch und als Verwalter für den Verkäufer zu verwahren und sie jederzeit ordnungsgemäß zu behandeln. Kennzeichnungen und Verpackungen dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden, und die Waren sind getrennt von anderen Waren auf eine Art und Weise aufzubewahren, dass sie als Eigentum des Verkäufers erkannt werden können. Der Käufer räumt dem Verkäufer hiermit das Recht ein, das Betriebsgelände des Käufers während der Laufzeit des Vertrages jederzeit zu betreten, um zu überprüfen, ob der Käufer die in dieser Klausel dargelegte Verpflichtung befolgt. Der Käufer hat die Waren an den Verkäufer zurückzugeben, wenn er eine mündliche oder schriftliche Aufforderung dazu erhält, bevor die vollständige Zahlung wie oben dargelegt erfolgt ist. In diesem Fall wird der Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises, den er in Bezug auf die Waren möglicherweise bereits erhalten hat, zurückzahlen, abzüglich eines angemessenen Betrags für Kosten und Auslagen in Zusammenhang mit dem Vertrag.

    14.3 Für die Zwecke von Klausel 14.1 schließt der Ausdruck „der Käufer“ jede Tochter- oder Holdinggesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen des Käufers ein (gemäß Definition dieser Begriffe im Companies Act 1985 (in der jeweils gültigen Fassung).

    14.4 Der Verkäufer hat das Recht, den Kaufpreis der Waren beim Käufer einzuklagen, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht übergegangen ist.

    15 Risiko und Versicherung

    15.1 Das Risiko an den Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über, wie in Klausel 7 dargelegt.

    15.2 Ungeachtet des in Klausel 14 dargelegten Eigentumsvorbehalts ist der Käufer verpflichtet, die Waren und/oder die ganz oder teilweise daraus hergestellten Produkte, für den vollen unter dem Vertrag zahlbaren Preis bei einer renommierten Versicherung zu versichern, und zwar ab dem Zeitpunkt der Lieferung bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren gemäß Klausel 14.1 auf den Käufer übergeht.

    16 Exportbestimmungen

    16.1 In den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen bedeutet der Begriff „Incoterms“ die Regeln für die Auslegung der Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung. Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, hat jeder Begriff oder Ausdruck, der in den Incoterms definiert ist oder durch diese eine bestimmte Bedeutung erhält, im Vertrag die gleiche Bedeutung.

    16.2 Werden die Waren aus dem Vereinigten Königreich exportiert, so gilt, sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, das Folgende:

    16.2.1 Es gelten die Bestimmungen der Incoterms (vorbehaltlich etwaiger zwischen dem Käufer und Verkäufer vereinbarter Sonderbedingungen), wobei bei einem Konflikt zwischen den Bestimmungen der Incoterms und den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen Letztere Vorrang haben.

    16.2.2 Der Käufer ist für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften verantwortlich, die für die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland gelten, sowie für die Zahlung aller darauf anfallenden Zölle und Steuern (außer bei Lieferungen in die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan), es sei denn, die diesbezügliche Zahlung ist im Vertrag enthalten.

    16.2.3 Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer sich vergewissert hat, dass die Waren den Sicherheitsvorschriften des Landes oder Staates entsprechen, in dem die Waren außerhalb des Vereinigten Königreichs verwendet werden sollen. Der Käufer hält den Verkäufer vollumfänglich schadlos für alle Verluste oder Schäden, die dem Verkäufer entstehen, wenn die Waren nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen.

    16.3 Die Waren dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers in keinem anderen Land als demjenigen verwendet werden, für das sie nach Kenntnis des Verkäufers ursprünglich bestellt wurden.

    16.4 Der Käufer verpflichtet sich, die Waren nicht zum Weiterverkauf in einem Land anzubieten, das der Verkäufer bei oder vor der Bestellung des Käufers ausgeschlossen hat. Auch darf er die Waren an keine Personen verkaufen, von der der Käufer weiß oder Grund zur Annahme hat, dass die Person beabsichtigt, die Waren in einem solchen Land weiterzuverkaufen.

    17 ZUSICHERUNGEN DES KÄUFERS

    17.1 Der Käufer sichert dem Verkäufer Folgendes zu:

    17.1.1 der Käufer verpflichtet sich, bei der Installation, dem Betrieb oder der anderweitigen Verwendung oder Lagerung der Waren die Verwendungsempfehlungen und alle relevanten oder anwendbaren gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften zur Installation, zum Betrieb, zur Verwendung oder zur Lagerung der Waren strikt zu befolgen; und

    17.1.2 alle Abholfahrzeuge, Container, Schiffe oder andere Transportmittel, die vom Käufer oder einem Beauftragten des Käufers zur Verfügung gestellt werden, erfüllen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen; und

    17.1.3 die Lager- und Transporteinrichtungen und alle deren Bestandteile sowie alle in Verbindung damit verwendeten Gerätschaften sind für die Lagerung (sowohl Kurzzeit- als auch Langzeitlagerung) und den Transport der Waren geeignet und erfüllen alle Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Lagerung von Waren dieser Art; und

    17.1.4 der Käufer sorgt dafür, dass die Waren unter Bedingungen gelagert werden, die für Waren dieser Art angemessen sind, und hält sich an alle Empfehlungen, die ihm vom Verkäufer nach Bedarf und im Einzelfall zur Lagerung der Waren mitgeteilt werden; und

    17.2 Der Käufer verpflichtet sich zur vollumfänglichen Freistellung und Schadloshaltung des Verkäufers gegenüber allen Forderungen, Verlusten oder Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schädigungen des Rufs des Verkäufers), die sich direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen die in Klausel 17.1 dargelegte Zusicherung ergeben, und hält ihn schadlos.

    18 Salvatorische Klausel

    18.1 Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder Teile derselben ungültig, rechtswidrig oder in irgendeiner Hinsicht nicht durchsetzbar sein oder werden, oder von einem Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und der verbleibende Teil der Bestimmung in keiner Weise davon berührt oder beeinträchtigt.

    19 Gerichtsstand

    19.1 Diese Geschäftsbedingungen und alle auf deren Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen in jeder Hinsicht den Gesetzen Englands. Der Verkäufer und der Käufer erklären sich hiermit einverstanden, sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.

    20 Mitteilungen

    20.1 Jede Mitteilung, die von einer der Parteien unter diesen Geschäftsbedingungen an die andere erforderlich oder zulässig ist, muss schriftlich an den Firmensitz oder die Hauptniederlassung der anderen Partei oder an diejenige Adresse gerichtet werden, die der mitteilenden Partei zum betreffenden Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung bekannt gegeben worden war.

    20.2 Eine gemäß Klausel 20.1 zugestellte Mitteilung gilt unter folgenden Umständen als zugestellt:

    20.2.1 bei persönlicher Zustellung am ersten Werktag nach der Zustellung;

    20.2.2 bei Postversand am dritten Werktag nach dem Aufgabetag, wenn sich die Anschrift des Empfängers im Versandland befindet, andernfalls am siebten Werktag nach der Aufgabe;

    20.2.3 bei Übermittlung per Telefax am ersten Werktag nach erfolgreicher Übermittlung;

    20.3 Für den Nachweis der Zustellung reicht es im Falle einer per Post versandten Mitteilung aus, dass der Umschlag, der sie enthält, ordnungsgemäß frankiert, adressiert und in die Post gegeben wurde; im Falle einer Faxübertragung, dass sie ordnungsgemäß adressiert und erfolgreich übertragen wurde.

    20.4 In dieser Klausel 20 bedeutet „Werktag“ jeder Tag außer Samstag, Sonntag oder einem anderen Tag, der an dem Ort, in dem die Mitteilung abgegeben oder an den sie versandt wird, ein Feiertag ist.

    21 Verzicht

    21.1 Ein Verzicht des Verkäufers bei Verletzung einer Vertragsbestimmung durch den Käufer darf nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung angesehen werden, und der Verkäufer darf durch Duldung oder eine dem Käufer gewährte Nachsicht oder Ausnahme nicht benachteiligt werden.

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